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In Deutschland muss die medizinische Versorgung jedes Bürgers gewährleistet sein, weshalb zunächst einmal grundsätzlich alle Deutschen gesetzlich krankenversichert sind. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich versichert ist monatliche bzw. regelmäßige Beiträge bezahlen muss, die jedoch dem eigenen Einkommen angepasst sind. Das bedeutet, dass jemand der wenig verdient auch weniger Beiträge zahlen muss, während von Besserverdienern auch höhere Beiträge gefordert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle wichtige Behandlungen und die medizinische Grundversorgung enthalten. Darüber hinaus zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber nur wenig mehr. So müssen die Versicherungsnehmer gesetzlicher Krankenkassen zum Beispiel meist selbst für Sehhilfen aufkommen oder teure Zahnbehandlungen mitfinanzieren. Alternative medizinische Anwendungen wie zum Beispiel Akupunktur oder ähnliches werden so gut wie nie übernommen.

Dies hat unter anderem damit zu tun, dass die gesetzlichen Krankenkassen nahezu pleite sind, dass sie also nur noch schwer die Finanzierung der Behandlung ihrer Kunden übernehmen können. Daher muss auf Sonderleistungen verzichtet werden und auch aus diesem Grund wurde in den vergangenen Jahren die Beiträge erhöht und die Praxisgebühr erhoben.
Dies ist bei privaten Krankenversicherungen anders. Hier sind bestimmte Sonderleistungen nämlich inbegriffen, je nachdem was für ein Vertrag abgeschlossen wird. Verträge bei privaten Krankenversicherern sind nämlich meist sehr viel individueller als bei gesetzlichen Krankenkassen. Dies liegt daran, dass eine private Versicherung ihre Beiträge je nach Person ermittelt. Hat eine Person also bereits eine lange Krankengeschichte hinter sich, ist chronisch krank oder lässt durch ihren Lebensstil erwarten, dass es zu häufigen Erkrankungen kommen wird, sind die Beiträge höher als bei anderen Versicherten. Außerdem legen private Versicherung bereits frühzeitig von einem Teil der Beiträge Rücklagen für das Alter ihrer Versicherten an, da dann meist die Krankheiten zunehmen. Dadurch sind die Beiträge meist wesentlich höher als bei den gesetzlichen Versicherungen. Außerdem müssen für einzelne Familienmitglieder auch jeweils Beiträge gezahlt werden, was bei den gesetzlichen auch nicht der Fall ist.

Auf der Vorteilsseite der privaten Krankenversicherung steht allerdings die Möglichkeit bestimmte Leistungen in den Versicherungsschutz aufzunehmen, die von gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. So zum Beispiel die Kosten für Sehhilfen oder Zahnersatz. Auch Heilpraktiker können zum Beispiel je nach Vertrag inbegriffen sein, was für viele Menschen wichtig ist.

Grundsätzlich kann aber nicht jeder in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden. Das eigene Einkommen muss über einer bestimmten Bemessungsgrenze liegen, damit man überhaupt zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen darf. Daneben haben lediglich Beamte, Freiberufler und Selbstständige die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu gehen.